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Einwilligung

Zentraler Begriff des Datenschutzes. Websites dürfen personenbezogene Daten nur dann speichern, nutzen oder verarbeiten, wenn der Nutzer eine Einwilligung zur Nutzung erteilt hat. Die Einwilligung ist zweckgebunden, das heißt, sie wird auf einen bestimmten Nutzungszweck beschränkt. Erteilt der Nutzer eine Einwilligung zur Speicherung und Nutzung seiner E-Mail-Adressse, um einen Newsletter zu empfangen, so ist dies der Nutzungszweck. Seine E-Mail-Adresse darf dann nur für die Zusendung des Newsletters verwendet werden, sofern nichts anderes vereinbart worden ist (siehe auch: Opt-in). Die E-Mail-Adresse darf auch nur so lange gespeichert werden, wie der Nutzer den Newsletter bezieht. Die genauen Details zu Speicherung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung darzulegen.

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